Kursgebühren und Finanzierung

Wer nach privaten Alternativen sucht, um einen Schulabschluss zu erlangen, wird sich mit der Finanzierung der Kursgebühren auseinandersetzen müssen. In diesem Artikel werden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aufgezeigt.


Junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihren Schulabschluss nicht auf dem konventionellen Wege erreicht haben und möglicherweise aufgrund von verpassten Fristen oder Altersbeschränkungen nicht die Möglichkeit haben, an staatlichen Kollegs oder Abendschulen den Abschluss nachzuholen, haben die Möglichkeit, als externe Bewerber die Abschlussprüfung abzulegen (vgl. § 59 Abs. 1 GSO; § 33 Abs. 1 MSO). Die staatliche Schulberatung rät jedoch explizit davon ab, sich ausschließlich eigenverantwortlich darauf vorzubereiten und weist auf das Angebot „privater Lehr- und Nachhilfeinstitute“ hin (vgl. Infos der Schulberatung zum Externenabitur).

Da die CK-Akademie eine private Bildungseinrichtung ist und somit eine staatliche Förderung wie BAföG oder Zuschüsse von der Agentur für Arbeit in der Regel nicht genehmigt werden, sind Menschen mit einem geringen Einkommen häufig verzweifelt, wie sie zu ihrem Schulabschluss kommen. Nachfolgend einige Beispiele, wo man dennoch eine Förderung bekommen kann.

Kindergeld bei Vollzeitkursen

Wer unter 25 Jahre alt ist, bekommt in der Regel von der Familienkasse Kindergeld ausgezahlt. Bedingung ist, dass man sich in Vollzeitform auf einen staatlichen Schulabschluss vorbereitet. Aktuell beträgt das Kindergeld 250,00 €. 

 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Für Soldaten, die sich für eine bestimmte Zeit zum Wehrdienst verpflichtet haben und danach wieder ins zivile Berufsleben zurückfinden wollen, bietet der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr finanzielle Unterstützung an. Mehr Infos dazu hier dieser Broschüre. Dies ist auch im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) verankert (vgl. § 5 SVG (Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit)). Interessierte können sich ans Karrierecenter der Bundeswehr wenden.

Stipendium einer karitativen Einrichtung oder von Firmen

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung wäre ein Stipendium einer karitativen Einrichtung oder von Firmen. So gibt es manchmal Kursteilnehmer, die einen Teil der Kursgebühren von Erzbistümern oder Pfarrgemeinden bekommen, die diese Person aufgrund verschiedener Gründe finanziell fördern (z.B. Geflüchtete oder Menschen mit sozialen Benachteiligungen). Auch Firmen vergeben Stipendien, was in Deutschland oft nicht bekannt ist und daher kaum genutzt wird. So bleiben jedes Jahr viele Fördergelder liegen, die für ein Stipendium hätten verwendet werden können. „Allein in Deutschland gebe es mehr als 2500 potenzielle Geldgeber, die Studenten mit bis zu 1500 Euro monatlich fördern, ohne Rückzahlung“ (vgl. dazu Artikel im "Spiegel" zum Thema Stipendien).

Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren, kontaktieren Sie uns und wir nennen Ihnen einige Möglichkeiten, wo man sich um ein Stipendium bewerben kann!

Die Lehrgangsgebühren, die Sie für die Kurse der CK-Akademie zahlen, können Sie auf jeden Fall von der Steuer absetzen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG gelten sie als Sonderausgaben.

 

Die CK-Akademie beim B2Run 2024

Das Team der CK-Akademie war zusammen mit unseren Kursteilnehmer*innen auch beim B2Run 2024 München wieder am Start. Wir haben prompt wieder den 1. Platz gewonnen  🎉  und sind somit das fitteste Unternehmen in der Kategorie KMU beim B2Run!

Herzlichen Glückwunsch!

Wir gratulieren unseren Absolvent*innen zum bestandenen Schulabschluss! Im Schuljahr 2023/24 durfen wir an unseren Standorten wieder zahlreiche Kursteilnehmer*innen zum Schulabschluss führen. Die ganzen Erfolge wurde auch in diesem Jahr wieder gebührend gefeiert. Neben einer Abiturfeier, gab es auch…

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