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Antworten auf die meistgestellten Fragen:
Es handelt sich bei externen Schulabschlüssen um staatliche Schulabschlüsse, die an öffentlichen Schulen absolviert werden. Diese Form der Abschlüsse gibt es in jedem Bundesland, wobei die Bezeichnungen der Prüflinge unterschiedlich sind. In Bayern sind es die „anderen Bewerber“, in anderen Bundesländer sind es „Nichtschüler“ oder „Schulfremde“, gemeinsam ist diesen Bezeichnungen, dass die Personen nur für die Prüfungen an der staatlichen Schule sind und nicht Schüler an der Schule sind und somit auch nicht von der Schule auf die Prüfung vorbereitet werden. Die Regelungen der Prüfungen sind in den staatlichen Schulordnungen genau festgelegt. Sie sind zum Teil identisch zu denen der staatlichen Schüler und werden auch gleichzeitig geschrieben, zum Teil gibt es aber auch weitere Prüfungen. Die Abschlüsse sind von der Wertigkeit genauso wertig und angesehen wie von regulären Schülern. Beispielsweise hat man mit einem externen Abitur genau die gleichen Zugangsvoraussetzungen zu Studiengängen an Universitäten wie mit einem Abitur, das von einem regulären Schüler absolviert wurde.
Die Schulgesetze zu den externen Abschlüssen in Bayern können Sie auf folgenden Seiten im Original nachlesen:
Abitur: Gymnasiale Schulordnung https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-G5_2
Mittlere Reife: Schulordnung für Mittelschulen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-33
Quali: Schulordnung für Mittelschulen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-28
Zunächst einmal ist der Wohnsitz die wichtigste Grundvoraussetzung. Wollen Sie an einer CK-Akademie in Bayern Ihren Abschluss nachholen? Dann müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Dies gilt auch für unsere Onlinekurse.
Des Weiteren muss die 9-jährige Schulpflicht erfüllt sein. Und Sie dürfen in dem gewünschten Abschluss nicht schon zwei Fehlversuche haben, also zweimal durchgefallen sein.
Für das Abitur gelten in der Regel noch weitere Voraussetzungen, was die Schulbildung betrifft. Dies erfragen Sie bitte im Beratungsgespräch.
Die Schulgesetze zu den externen Abschlüssen in Bayern können Sie auf folgenden Seiten im Original nachlesen:
Abitur: Gymnasiale Schulordnung https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-G5_2
Mittlere Reife: Schulordnung für Mittelschulen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-33
Quali: Schulordnung für Mittelschulen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-28
Nein. Wir sind ein privates Vorbereitungsinstitut, das sich privat finanziert. Bei Vollzeitkursen erhalten Sie weiterhin Ihr Kindergeld, sofern Sie unter 25 Jahre alt sind. Sie können außerdem die Kosten von der Steuer absetzen.
Wie viel Ihr gewünschter Kurs kostet, erfahren Sie auf der Seite des entsprechenden Schulabschlusses. Einfach die PDF Datei Infoblatt herunterladen und auf Seite 2 scrollen.
In der Regel bestehen fast alle ihren gewünschten Abschluss, die regelmäßig am Unterricht und an den Leistungsüberprüfungen der CK-Akademie teilnehmen und von uns positives Feedback erhalten. Die Bestehensquote liegt hier bei über 90%.
Sie erhalten nach dem Beratungsgespräch oder besuchten Infoabend das Anmeldeformular zu Ihrem gewünschten Kurs. Dies lassen Sie uns ausgefüllt zukommen, sobald Ihre Entscheidung feststeht.
Wenn Sie sich für einen Kurs entschieden haben, warten Sie lieber nicht zu lange. Wir haben keine feste Anmeldefrist, aber nur begrenzte Kapazitäten und können nicht garantieren, Ihren Platz unbegrenzt lange freihalten zu können.
Sie haben weitere Fragen? Füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus und schreiben Sie uns Ihre Fragen. Oder rufen Sie uns an!